- Stundungsantrag
- Stụn|dungs|an|trag, der: Antrag auf Stundung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia